Steuervergünstigungen

Handwerkliche Dienstleistungen, die der Erhaltung, Renovierung und Modernisierung dienen, wie z.B. die Neu- oder Umgestaltung Ihres Gartens, werden vom Staat gefördert. Gleiches gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen, wie z.B. die Pflege Ihrer Gartenanlage. In beiden Fällen können Sie die angefallenen Lohnkosten steuerlich in Abzug bringen.

Derzeit staffeln sich die Steuervergünstigungen wie folgt:

Handwerkliche Dienstleistungen
z.B. Gartenneu- oder -umgestaltung sowie Wegebauarbeiten
(§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG)
Haushaltsnahe Dienstleistungen
z.B. Gartenpflege
(§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG)
20% von max. 6.000,00 EUR = 1.200,00 EUR 20% von max. 20.000,00 EUR = 4.000,00 EUR

Voraussetzungen

Wichtig ist, fass Sie folgende Punkte beachten, damit Sie die Steuervergünstigungen in vollem Umfang nutzen können:

  • Die gesetzliche Mehrwertsteuer muss auf dem Rechnungsbeleg ausgewiesen sein.
  • Materialkosten sind nicht anrechenbar. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass Lohn- und etwaige Maschinen- und Fahrtkosten separat auf der Rechnung ausgewiesen sind.
  • Barzahlungen werden nicht anerkannt. Der Rechnungsbetrag muss daher zwingend über ein Bankkonto an den Empfänger überwiesen werden.

Beachten Sie, dass Steuerermäßigungen nur im Jahr der Zahlung beansprucht werden können. Darüber hinaus liegt die Anerkennung der Ermäßigung ausschließlich bei den Steuerbehörden.

Rechenbeispiele

Beispiel 1: Neugestaltung Ihres Eingangsbereichs:

Rechnungsbetrag netto
Anteil der anrechenbaren Lohnkosten
19% MwSt.
6.800,00 EUR
3.800,00 EUR
722,00 EUR
Summe Lohnkosten brutto 4.522,00 EUR
20% Steuerbonus 904,40 EUR

Beispiel 2: Saisonaler Form- und Rückschnitt Ihrer Strauch-
und Baumbestände:

Rechnungsbetrag netto
19% MwSt.
1.850,00 EUR
351,50 EUR
Summe Lohnkosten brutto 2.201,50 EUR
20% Steuerbonus 440,30 EUR

Kombi-Modell aus Beispiel 1 und 2:

Sie lassen sich innerhalb eines Jahres Ihren Eingangsbereich neu
gestalten und geben zusätzlich die Pflege Ihrer restlichen
Gartenanlage in Auftrag.

Beispiel 1: Steuerbonus Neugestaltung
Beispiel 2: Steuerbonus Gartenpflege
904,40 EUR
440,30 EUR
Steuerbonus Gesamt: 1.344,70 EUR